"Das Wissen muss ein Können werden." (Carl Philipp Gottlieb von Clausewitz)

Beratung


Sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz bzw. DGUV-V 2

  

Übernahme der Funktion des externen Brandschutzbeauftragten

 

Beratungsleistungen zum Arbeitsschutz, insbesondere zum Umgang mit Gewalt

 

Beratung zu Themen des Brandschutzes

    ·  Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

    ·  Erstellung von Feuerwehrplänen


Beratung bei der Entwicklung und Implementierung von Aus- und
    Fortbildungsprogrammen

 

Beratung im Rahmen der Erstellung von Sicherheitskonzepten

 

Beratung zu Themen der Einsatzlehre

 

Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen von Führungs- und
    Einsatzmitteln

 


 

 


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